Waldbrand-Gefahr in Feldberg – aktuelle Hinweise
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Gäste,
das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald weist darauf hin, dass der Boden in unserer Region bereits stark ausgetrocknet ist. Der Deutsche Wetterdienst meldet für den Landkreis eine Waldbrandgefahr auf Stufe 4 von 5 – eine hohe Gefährdung.
Auch wenn aktuell noch keine zusätzliche Polizeiverordnung in Kraft ist, möchten wir Sie eindringlich bitten, besonders vorsichtig zu sein und folgende Hinweise zu beachten:
- Offenes Feuer und Grillen in der Nähe des Waldes sind derzeit mit einem erhöhten Risiko verbunden. Verzichten Sie wenn möglich darauf.
- Das Rauchen im Wald und in einem Abstand von 100 Metern zum Waldrand ist grundsätzlich ab 1. März bis einschließlich Oktober verboten.
- Bitte lassen Sie keine Glasscherben, Zigarettenstummel oder glimmende Asche im Wald oder in der Natur zurück.
- Auch das Werfen von Zigarettenkippen aus fahrenden Autos stellt eine erhebliche Brandgefahr dar. Schon ein kleiner Funke kann ein Feuer auslösen.
- Fahren Sie nicht mit Fahrzeugen oder Mopeds über trockenes Gras, da heiße Katalysatoren Brände verursachen können.
- Kurze Regenschauer senken die Brandgefahr leider kaum ab, da der Boden weiterhin trocken bleibt und die Vegetation schnell wieder austrocknet.
An den ausgewiesenen Grillstellen darf grundsätzlich noch Feuer gemacht werden. Wir bitten hier jedoch um besondere Vorsicht und die Einhaltung folgender Verhaltensregeln:
- Nutzen Sie nur die dafür vorgesehenen Feuerstellen.
- Halten Sie immer Wasser oder Löschmittel bereit.
- Lassen Sie das Feuer niemals unbeaufsichtigt.
- Löschen Sie das Feuer vollständig, bevor Sie die Stelle verlassen.
- Achten Sie darauf, dass keine Funken in die Umgebung gelangen.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen:
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Wer “brennende oder glimmende Gegenstände” im Wald oder innerhalb von 100 m Entfernung unvorsichtig wegwirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 41, § 83 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg) – Geldbußen bis 2.500 Euro möglich.
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Das unbeaufsichtigte oder unsachgemäße Feuer in Feuerstellen kann ebenfalls mit bis zu 2.500 Euro Bußgeld geahndet werden
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Besonders schwerwiegende Fälle fahrlässiger Brandverursachung können als Brandstiftung nach § 306 StGB verfolgt werden – mit Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren .
Bitte handeln Sie umsichtig – ein kurzer Moment Unachtsamkeit kann verheerende Folgen haben.
Bei Gefahr im Wald oder Brandverdacht wählen Sie sofort 112!
Vielen Dank für Ihr Verantwortungsbewusstsein – zum Schutz unserer Wälder, Ihrer Sicherheit und unserer Gemeinschaft!
Ihre Gemeinde Feldberg
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